Leider muss der Vortrag:
Backnanger Bildungsgespräche: Begabte Kinder – erkennen und fördern –
am 15. Mai 2018 um 18:30 Uhr in der Volkshochschule
abgesagt werden!
Wenn es einen neuen Termin gibt wird er hier bekannt gegeben.
Leider muss der Vortrag:
Backnanger Bildungsgespräche: Begabte Kinder – erkennen und fördern –
am 15. Mai 2018 um 18:30 Uhr in der Volkshochschule
Wenn es einen neuen Termin gibt wird er hier bekannt gegeben.
der Termin am 15. Mai musste leider abgesagt werden. Wenn es einen neuen Termin gibt wird er hier veröffentlicht
Volkshochschule Backnang, Bahnhofstr. 2, EG Raum 3
Eintritt 5,- €, Ermäßigt: 3,-€
Intellektuelle (Hoch) Begabung ist entgegen weitverbreiteter Vorstellungen noch kein Garant für schulischen Erfolg. Im Vortrag der Backnanger Bildungsgespräche werden Zusammenhänge thematisiert zwischen ausgeprägter Wissbegier, hoher Leistungsmotivation und Lernbarrieren, die sich in Form von Vermeidungsstrategien und Versagensängsten zeigen können. Dabei soll verdeutlicht werden, dass intellektuelle (Hoch-) Begabung entgegen weitverbreiteter Vorstellungen noch kein Garant für schulischen Erfolg sein muss. Reaktionen der Eltern und der Schule werden an Einzelfällen exemplarisch erörtert.
Frau Karin Fischer-Brehm, Leiterin des Instituts “BildungsConsulting Hochbegabung Fischer-Brehm” in Karlsruhe befasst sich seit über 30 Jahren wissenschaftlich und beruflich mit (Hoch-) Begabungsforschung und (Hoch-) Begabtenförderung. Der Vortragsabend richtet sich sowohl an Eltern als auch an Lehrer.
In Schule im Blickpunkt mit Informationen des Landeselternbeirats Baden-Württemberg gibt es ein interessanten Artikel zu den Backnanger Bildungsgesprächen:
Weitere Artikel in Schule im Blick auf der LEB-Seite
Der Landeselternbeirat (www.leb-bw.de) hat eine Petition
gestartet, gerichtet an den Landtag und die Landesregierung von Baden-Württemberg
Bitte unterstützen Sie die Petition des LEB auf OpenPetition und unterschreiben Sie!
Trotz des “Negativurteils” in 1. Instanz vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen, wird das Urteil selbst als einen Teil-Erfolg gesehen.
Die Berufungsbegründung geht im Detail auf das Urteil ein, so dass die sachliche Auseinandersetzung ausreichend und nachvollziehbar erläutert wird.
Hier die Berufungszulassungsbegründung für den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim (2. Instanz):