Der Pädagogikprofessor und Schulwegexperte Siegbert Warwitz wirbt für eine eigenständige und mündige Teilnahme der Schulkinder am Straßenverkehr. Es sei kontraproduktiv, die Kinder mit dem Auto zur Schule zu fahren. Lesen Sie mehr dazu bei der Stuttgarter Zeitung: Kinder sind nicht so dumm, wie ihre Eltern glauben.
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“Erklärfilm” zur Ganztagsgrundschule
Einige Informationen zur Ganztagsgrundschule in Baden-Württemberg sind in dem folgenden Film “Die neue Ganztagsgrundschule” zusammengefasst:
https://www.youtube.com/watch?v=j-OLePxV0lk.
Weiterführende Informationen finden sich auf der Folgenden Seite im Kultusportal Baden-Württemberg:
Artikel zur Schubeiratssitzung bei der bkz-online
Der folgende Artikel über die Schulbeiratssitzung der Stadt Backnang vom 25. November 2014 ist bei der bkz-online erschienen: Sanierungsstau einigermaßen behoben. Schwerpunktthemen der Sitzung waren der Haushalt 2015 und der Fortschritt bei den Sanierungsmaßnahmen an den Backnanger Schulen.
Vortrag vom 6. November: Wirksame Hilfen zur Förderung der Rechtschreibung
Am ersten Termin der wiederbelebten Backnanger Bildungsgespräche berichtete Prof. Dr. Grünke von der Universität Köln am 6. November im Hofgut Hagenbach über “Wirksame Hilfen zur Förderung der Rechtschreibung” (Einladung).
Artikel zur Veranstaltung in der BKZ Online: Sprachlos im Land der Dichter und Denker.
Zukünftig vier Elternvertreter in der Schulkonferenz
Seit August 2014 gelten gemäß § 47 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg neue Regelungen für die paritätische Besetzung der Schulkonferenz:
- Zukünftig gehören der Schulkonferenz an Schulen mit mindestens 14 Lehrkräften an: der Schulleiter, der Vorsitzende des Elternbeirats und der Schülersprecher sowie jeweils drei Lehrer-, Eltern- und Schülervertreter.
- In Schulen mit mindestens 14 Lehrerstellen aber ohne Schülerrat oder Elternbeirat, etwa in Grundschulen, sind jeweils fünf Vertreter der Lehrer und der Eltern vertreten.
- Für Schulen mit weniger als 14 Lehrerstellen regelt das Kultusministerium die Zahl der Vertreter der einzelnen Gruppen in der Schulkonferenz durch eine Rechtsverordnung, die uns noch nicht vorliegt.
Entsprechend muss der Elternbeirtat über die (zusätzlichen) Elternvertreter in der Schulkonferenz entscheiden.
Die folgende Pressemitteilung des Kultusminiseriums enthält eine Beschreibung der Änderungen:
http://www.km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/Drittelparitaet+Schulkonferenz/?LISTPAGE=344894.
Hier ein Link zum Gesetzestext: