Zukünftig vier Elternvertreter in der Schulkonferenz

Seit August 2014 gelten gemäß § 47 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg neue Regelungen für die paritätische Besetzung der Schulkonferenz:

  • Zukünftig gehören der Schulkonferenz an Schulen mit mindestens 14 Lehrkräften an: der Schulleiter, der Vorsitzende des Elternbeirats und der Schülersprecher sowie jeweils drei Lehrer-, Eltern- und Schülervertreter.
  • In Schulen mit mindestens 14 Lehrerstellen aber ohne Schülerrat oder Elternbeirat, etwa in Grundschulen, sind jeweils fünf Vertreter der Lehrer und der Eltern vertreten.
  • Für Schulen mit weniger als 14 Lehrerstellen regelt das Kultusministerium die Zahl der Vertreter der einzelnen Gruppen in der Schulkonferenz durch eine Rechtsverordnung, die uns noch nicht vorliegt.

Entsprechend muss der Elternbeirtat über die (zusätzlichen) Elternvertreter in der Schulkonferenz entscheiden.

Die folgende Pressemitteilung des Kultusminiseriums enthält eine Beschreibung der Änderungen:

http://www.km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/Drittelparitaet+Schulkonferenz/?LISTPAGE=344894.

Hier ein Link zum Gesetzestext:

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=jlr-SchulGBW1983V38P47&psml=bsbawueprod.psml&max=true.

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